03.12.2010

Totalunternehmerwettbewerb Laterns

Nach Bekanntwerden des Vorhabens der Gemeinde Laterns, einen Totalunternehmer-Wettbewerb für die Dorfzentrumserneuerung auszuschreiben, machten wir als erstes unseren Standpunkt mit einer Presseaussendung klar. Im Wissen, dass wir zu spät informiert wurden, um das Vorhaben als Solches noch gänzlich stoppen zu können, empfahlen wir unserer Kollegenschaft, ihre Teilnahme daran noch einmal zu überdenken:
Am 30.11. konnten wir ein klärendes Gespräch mit Bürgermeister Nesensohn (Laterns) führen, das in Summe sehr positiv verlaufen ist (M.Konzet, A.Nachbaur, P.Lutz):
  • einerseits konnten wir darlegen, dass die Unterordnung der Ziviltechniker unter einen Totalunternehmer unsere Rolle als Vertreter des Bauherrn deutlich behindert. Dass diese Praxis zudem noch dem Ziviltechnikergesetz klar widerspricht, dürfte auch seinen Widerhall gefunden haben.
  • andererseits konnten wir gewisse Vorbehalte gegenüber der Kammer als Berufsvertretung ausräumen. im übrigen wurde auch klar, warum wir "zu spät" informiert wurden >>> lt. Aussage der Person, die für die Auswahl des TU-Verfahrens offenbar ausschlaggebend war, wurden wir nicht informiert, "weil wir ja wussten, dass die Kammer solche Verfahren nicht haben will".
Am Ende gingen wir (meiner Einschätzung nach) recht friedlich wieder auseinander. Wäre als Basis nicht ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst worden, der ein TU-Verfahren im Baubeschluss verankert hatte, hätten wir vielleicht sogar noch einen Umschwung bewirken können. Als Alternative für kleine Gemeinden konnten wir das Modell Architekturwettbewerb mit nachfolgender Generalunternehmer-Ausschreibung aufzeigen, das wohl eine bessere Option für solche Fälle darstellt.

Die grundsätzliche Lehre, die wir daraus ziehen können, ist v.a. jene: bei diesem Thema ist es enorm wichtig, die politisch Verantwortlichen frühzeitig über die Konsequenzen einer Entmündigung der Planer zu informieren.

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