08.04.2011

Kurzbericht WE-Infoabend 29.3.2011

Nachdem vormittags gerade mal 5 offizielle Anmeldungen vorlagen, waren wir über den großen Zuspruch im Magazin 4 doch etwas überrascht: knapp 40 Kolleg_innen folgten unseren Ausführungen zur Causa WE (Wohlfahrtseinrichtungen). Anton Nachbauer und meine Wenigkeit versuchten nach bestem Wissen und Gewissen die zahlreichen Fragen ordentlich zu beantworten. Ob das gelungen ist, oder nicht lässt sich aus der Perspektive des Vortragenden nur schwer erkennen - da wäre ich über Rückmeldungen dankbar.

Die wesentlichen Eckpunkte möchte ich kurz auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Konsens auf Bundes- und Länderebene ist die Position "Totalüberführung in die FSVG" (Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger)
  • Die Verhandlungen sind zur Chefsache erhoben worden, und Präsident Pendl übernimmt die Führungsrolle.
  • Die erste Antwort von BM Mitterlehner ist schon eingetroffen (link). Viel unverbindlicher Politsprech und ein unvermeidlicher Hinweis auf die ach so schwierige Budgetsituation.
  • Als zusätzliches Druckmittel wird die Ankündigung einer Rechnungshofprüfung ab dem 2. Mai zu Hilfe kommen (link).
  • Wie lange so eine Prüfung dauert, bis Ergebnisse vorliegen, kann ich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
  • Eine eigene Klage zu den "verlorenen Anwartschaften" wird nicht mehr verfolgt.
  • Grundsätzlich sind diese Anwartschaften als Status Quo in Österreich anzusehen (betrifft im Grunde alle Menschen, welche keine 180 Monate Beitragszeit vorweisen können) und eine Klage kann keinen Erfolg haben. Im Detail könnten allerdings die 3-5 Jahre Praxiszeit sehr wohl eingeklagt werden, aber dies bringt erstens nicht viel und mit der Überführung in die FSVG wäre das Thema sowieso obsolet. Dann werden die jetzt verlorenen Monate in das neue System überführt.
  • Ansprüche aus dem WE-System werden immer erfüllt - eine Mindest-Beitragszeit kennt die WE nicht. Im Fall der Totalüberführung wird also nichts verloren gehen.
  • Bei Totalüberführung werden die WE-Ansprüche durch das Vermögen abgedeckt. Dieses WE-Vermögen wird im Eigentum der Kammer verbleiben bis es aufgebraucht ist. Dann tritt der Staat an die Stelle der WE und garantiert die Auszahlung der Ansprüche bis zum Auslaufen.
  • FSVG, ASVG und GSVG sind Schwesterunternehmen - d.h. die Ansprüche ebd. können untereinander angerechnet werden.
  • Individuelle Konten: sind nicht "real" im Sinne bestehender Sparbücher (oder was auch immer) vorhanden, sondern Ergebnisse mathematischer Modelle. Sie können lt. Statut auch nicht separat und vorzeitig ausbezahlt werden.
  • Nach der Totalüberführung könnten insbesondere jüngere Kolleg_innen durchaus einen Sinn darin sehen, dieses Guthaben ausbezahlt zu bekommen, da die zu erwartende Pensionshöhe nicht gerade gewaltig ist, wenn man grad mal 4 oder 5 Jahre eingezahlt hat, und den Löwenanteil dann ja über die FSVG bekommen wird. Für länger Dienende (und zumeist ältere Kolleg_innen) dürfte dies nicht so interessant sein, da für diese umgekehrt der FSVG-Anteil eher der kleinere sein wird.
Als letztes wurden wir noch auf "unsere" Prognosen für diese Verhandlungen angesprochen. Ich versuche mal, unsere Einschätzung anschaulich zu machen: Auf einer Skala von 1-5 (1=Erfolg, 5=Misserfolg), schätze ich persönlich die Chancen auf eine 2 (gut möglich, wenn auch nicht sicher). Anton würde sie eher mit 3 (möglich, aber sicher nicht so schnell wie erwartet) einstufen.

07.04.2011

LK T/V Kammervorstand: 21.03.2011

Längere Sitzung, die ich eigentlich hoffnungsfroh mit dem VORletzten Zug nach Dornbirn abzuschließen gedachte... naja, vielleicht beim nächsten mal :)

Direktvergabe Krankenhaus Zams führt noch zu Nachbeben. Die Rechtsberatung sieht geringe Aussichten für eine erfolgreiche Klage, obwohl die Suche nach einem möglichen Kläger sogar erfolgreich war (die Kammer als Rechtspersönlichkeit ist nicht selber klagsberechtigt). Da außer mir und Kollege Moser keine Stimmen für ein weiteres Vorgehen zu finden sind, wurde die Sache auf Eis gelegt.

Klausur Ingenieurkonsulenten: Viele Themen, die sich - verständlicher Weise - oftmals mit denen der Arch.Klausur überschnitten. Ein paar interessante Punkte kann ich auflisten:

  • ZTG (Ziviltechnikergesetz): Trennung von Planung u. Ausführung wird von Konsulentenseite klar befürwortet
  • FH-Problematik: Konsulent_innen stehen vor ähnlichen Schwierigkeiten, wie Architekt_innen, was die Bologna-Struktur in der Ausbildung betrifft. Lösung für Fachgruppen noch nicht in Sicht.
  • Weiterbildung als Qualitätsfaktor wichtig - auch in Hinblick auf ein mögliches (wenn auch dzt. unwahrscheinliches) Ende der Pflichtmitgliedschaft.
  • Ruhende Befugnisse werden kritisch hinterfragt (aber den Stein der Weisen kennen auch die Konsulent_innen nicht...)
  • ZTKG (Ziviltechnikerkammergesetz): Der Bundesvorschlag von Ressorts anstatt Sektionen wird als "überlegenswert" eingestuft.
  • WE (Wohlfahrtseinrichtungen): das Top Thema auch bei den Konsulenten - Überführung in die FSVG als Lösung favorisiert.
  • Honorare: hier dominiert weniger die HIA-Thematik, als bei den Architekt_innen. Konsulent_innen wollen die Stundensatzmodelle überarbeiten (bei den Details dazu hab ich mich geistig ausgeklinkt).

Kauf ÖNormen:

Die Verhandlungen über einen bundesweiten Einkauf der Ö-Normen durch die Länderkammern gehen in die nächste Runde. Letzter Stand ist eine Quote von 60% quer über alle Berufsgruppen. Es herrscht Konsens, dass dies vermutlich bedeuten würde, dass "die Kammer" wohl einige Lizenzen selbst bezahlen müsste (nämlich genau dann, wenn z.B. nur 50% ihre Normen aus eigener Tasche bezahlen wollten. Für die fehlenden 10% müsste dann die Allgemeinheit einspringen). Naja, das Ende der Fahnenstange ist wohl noch in weiter Ferne.

Zum Schluß noch ein kurzer Abstecher in die WE-Thematik. Präsident Brunnsteiner berichtet aus dem Präsidium - die Totalüberführung in die FSVG ist auf höchster Bundesebene Konsens. Die aktuellen Unterschriftenlisten sieht er als kontraproduktiv wegen formalen und inhaltlichen Fehlern.