08.04.2011

Kurzbericht WE-Infoabend 29.3.2011

Nachdem vormittags gerade mal 5 offizielle Anmeldungen vorlagen, waren wir über den großen Zuspruch im Magazin 4 doch etwas überrascht: knapp 40 Kolleg_innen folgten unseren Ausführungen zur Causa WE (Wohlfahrtseinrichtungen). Anton Nachbauer und meine Wenigkeit versuchten nach bestem Wissen und Gewissen die zahlreichen Fragen ordentlich zu beantworten. Ob das gelungen ist, oder nicht lässt sich aus der Perspektive des Vortragenden nur schwer erkennen - da wäre ich über Rückmeldungen dankbar.

Die wesentlichen Eckpunkte möchte ich kurz auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Konsens auf Bundes- und Länderebene ist die Position "Totalüberführung in die FSVG" (Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger)
  • Die Verhandlungen sind zur Chefsache erhoben worden, und Präsident Pendl übernimmt die Führungsrolle.
  • Die erste Antwort von BM Mitterlehner ist schon eingetroffen (link). Viel unverbindlicher Politsprech und ein unvermeidlicher Hinweis auf die ach so schwierige Budgetsituation.
  • Als zusätzliches Druckmittel wird die Ankündigung einer Rechnungshofprüfung ab dem 2. Mai zu Hilfe kommen (link).
  • Wie lange so eine Prüfung dauert, bis Ergebnisse vorliegen, kann ich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
  • Eine eigene Klage zu den "verlorenen Anwartschaften" wird nicht mehr verfolgt.
  • Grundsätzlich sind diese Anwartschaften als Status Quo in Österreich anzusehen (betrifft im Grunde alle Menschen, welche keine 180 Monate Beitragszeit vorweisen können) und eine Klage kann keinen Erfolg haben. Im Detail könnten allerdings die 3-5 Jahre Praxiszeit sehr wohl eingeklagt werden, aber dies bringt erstens nicht viel und mit der Überführung in die FSVG wäre das Thema sowieso obsolet. Dann werden die jetzt verlorenen Monate in das neue System überführt.
  • Ansprüche aus dem WE-System werden immer erfüllt - eine Mindest-Beitragszeit kennt die WE nicht. Im Fall der Totalüberführung wird also nichts verloren gehen.
  • Bei Totalüberführung werden die WE-Ansprüche durch das Vermögen abgedeckt. Dieses WE-Vermögen wird im Eigentum der Kammer verbleiben bis es aufgebraucht ist. Dann tritt der Staat an die Stelle der WE und garantiert die Auszahlung der Ansprüche bis zum Auslaufen.
  • FSVG, ASVG und GSVG sind Schwesterunternehmen - d.h. die Ansprüche ebd. können untereinander angerechnet werden.
  • Individuelle Konten: sind nicht "real" im Sinne bestehender Sparbücher (oder was auch immer) vorhanden, sondern Ergebnisse mathematischer Modelle. Sie können lt. Statut auch nicht separat und vorzeitig ausbezahlt werden.
  • Nach der Totalüberführung könnten insbesondere jüngere Kolleg_innen durchaus einen Sinn darin sehen, dieses Guthaben ausbezahlt zu bekommen, da die zu erwartende Pensionshöhe nicht gerade gewaltig ist, wenn man grad mal 4 oder 5 Jahre eingezahlt hat, und den Löwenanteil dann ja über die FSVG bekommen wird. Für länger Dienende (und zumeist ältere Kolleg_innen) dürfte dies nicht so interessant sein, da für diese umgekehrt der FSVG-Anteil eher der kleinere sein wird.
Als letztes wurden wir noch auf "unsere" Prognosen für diese Verhandlungen angesprochen. Ich versuche mal, unsere Einschätzung anschaulich zu machen: Auf einer Skala von 1-5 (1=Erfolg, 5=Misserfolg), schätze ich persönlich die Chancen auf eine 2 (gut möglich, wenn auch nicht sicher). Anton würde sie eher mit 3 (möglich, aber sicher nicht so schnell wie erwartet) einstufen.

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